Die Beschuldigte wurde - wie ausgeführt - für die in Frage stehenden einfachen Verkehrsregelverletzungen verurteilt, weshalb sie grundsätzlich die dadurch entstandenen Verfahrenskosten zu tragen hat. Der zwecks Durchführung des Strafbefehlsverfahrens (ordentliches Strafverfahren) angefallene Aufwand in Form der im Strafbefehl festgesetzten Gebühren von CHF 100.00 ist demnach von der Beschuldigten zu tragen.