_», als oberste Souverän im Unterlassungsfall die sofortige Beendigung des vorliegenden Verfahrens anordne. Weiter legte sie ihre eigenen AGB bei und erklärte, dass sie bei falsch angeschriebenen oder unseriösen Angeboten diese als Bestellung werte und mit CHF 250.00 pro angefangene Stunde in Rechnung stelle. Mit Eingabe vom 31.12.2022 wies die Beschuldigte darauf hin, dass die Antwort auf die drei gestellten Fragen noch ausstehe und setzte der zuständigen Gerichtspräsidentin erneut eine Frist von 72 Stunden zur Beantwortung derselben.