Die Beschuldigte reichte mit Schreiben vom 23.12.2022 (Posteingang: 27.12.2022) zahlreiche Bemerkungen ein und hielt insbesondere fest, dass sie die Verfügung vom 13.12.2022 als «rechtsungültiges Angebot» erkenne und zu ihrer Entlastung zurücksende. Zudem stellte sie der zuständigen Gerichtspräsidentin drei Fragen, setzte eine Frist von 72 Stunden zur Beantwortung derselben und erklärte, dass sie, das Weib C.________», als oberste Souverän im Unterlassungsfall die sofortige Beendigung des vorliegenden Verfahrens anordne.