Sie bestimmte die Kosten des staatsanwaltschaftlichen Einspracheverfahrens auf CHF 100.00 und überwies die Akten dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau zur Durchführung des Hauptverfahrens. Mit Schreiben vom 19.11.2022 (eingegangen zunächst bei der Staatsanwaltschaft: 21.11.2022; danach weitergeleitet an das Gericht und dortiger Eingang: 22.11.2022) erklärte die Beschuldigte erneut unter anderem sinngemäss, dass die Verfügung vom 17.11.2022 nicht korrekt adressiert gewesen sei und bestritt die Legitimation sowie die Rechtsgültigkeit der Unterschrift der unterzeichnenden Staatsanwältin.