Nach Ablauf der in der Verfügung vom 20.10.2022 gesetzten Frist verfügte die Staatsanwaltschaft am 17.11.2022, dass am Strafbefehl festgehalten werde. Sie bestimmte die Kosten des staatsanwaltschaftlichen Einspracheverfahrens auf CHF 100.00 und überwies die Akten dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau zur Durchführung des Hauptverfahrens.