Der Betrag von CHF 80.00 wurde von der Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 20.10.2022 formell beschlagnahmt und zur Deckung der Busse verwendet. In derselben Verfügung gab die Staatsanwaltschaft der Beschuldigten letztmals die Möglichkeit, innert einer Frist von 10 Tagen die Einsprache zurückzuziehen. Weiter wies sie die Beschuldigte darauf hin, dass die Bezahlung des noch offenen Restbetrags von CHF 100.00 (Gebühren) als Rückzug der Einsprache gewertet werde sowie dass nach unbenutztem Ablauf der Frist die Akten dem zuständigen Gericht zur Durchführung der Hauptverhandlung überwiesen würden und dabei Mehrkosten entstehen könnten.