Mit Verfügung vom 31. Januar 2023 stellte das Regionalgericht fest, dass auf die Einsprache der Beschwerdeführerin gegen den Strafbefehl vom 15. September 2022 mit Verfügung vom 23. November 2022 vorbehältlich des Kostenpunktes nicht eingetreten worden sei und der Strafbefehl somit bezüglich des Schuldspruchs und der Verurteilung zu einer Busse von CHF 80.00 in Rechtskraft erwachsen sei. Weiter wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin die ihr mit Strafbefehl vom 15. September 2022 zur Bezahlung auferlegten Gebühren von CHF 100.00 sowie die Kosten des staatsanwaltschaftlichen Einspracheverfahrens von CHF 100.00 noch zu bezahlen habe.