Weiter erklärte G.________ im gleichen Abschnitt derselben Einvernahme, dass im März sein Vater gestorben sei und im Mai eine Sitzung bevorgestanden habe, bei der es um die Besetzung der Fraktion gegangen sei. Er habe mit der Beschwerdeführerin vereinbart, dass sie sich vor dieser Sitzung träfen (pag. 127, Z. 40 ff.). Gemäss den Ausführungen der Beschwerdeführerin hat diese Sitzung am 20. Mai 2020 stattgefunden (vgl. Anzeige der Beschwerdeführerin), weshalb aufgrund der chronologischen Ausführungen von G._