So dürfte der kantonale Parteipräsident einer Volkspartei dem Hinweis eines lokalen E.________ (Partei)-Ressortleiters, in einem Gemeinderat habe sich eine E.________ (Partei)-Gemeinderätin der Korruption schuldig gemacht, kaum mit Desinteresse begegnet sein. Vielmehr zeige das Telefonat an sich die politische Brisanz des Vorwurfs auf – in den Worten von G.________ «was auf die Partei zukommen könnte». Die Annahme, der Parteipräsident habe die Sache nicht weiter ernst genommen, sei wirklichkeitsfremd. Zudem habe der Beschuldigte nicht umsonst nicht den «Dienstweg» über die Sektion genommen, sondern G.________ direkt informiert.