Unbestritten ist, dass A.________ die Kenntnis, dass gegen die Gemeindepräsidentin C.________ ein gemeindeinternes Verfahren wegen den Spesenbezügen eingeleitet worden war, in seiner Funktion als Vorsteher der Finanzen und damit als Behördenmitglied erfahren hatte. Ebenso klar ist, dass die entsprechenden Informationen dem Amtsgeheimnis unterlagen und grundsätzlich nicht weitergegeben werden durften. Im hier vorliegenden Fall ist nun aber festzustellen, dass seitens der Gemeinde sowohl in genereller Weise wie auch im konkreten Fall eine Sprachregelung bestand, wonach die Gemeinderatsmitglieder ermächtigt waren, das Vorhandensein eines laufenden Verfahrens gegen C._____