Diese habe er nicht beantwortet und er machte weiter geltend, er habe sich bei der Auskunftserteilung an G.________ an eine interne Sprachregelung des Gemeinderates gehalten, wonach H.________ Presse- und Auskunftsverantwortlicher gewesen sei, wenn aber andere Gemeinderatsmitglieder an- 3 gefragt würden, dürfe gesagt werden, dass eine interne Untersuchung laufe, dies aber ohne weitere Informationen.