Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 15.12.2020 bestätigte A.________, dass er am 09.03.2020 ein Telefongespräch mit G.________ geführt habe, dabei seien die Spesenbezüge von C.________ thematisiert worden. Er habe ihm gesagt, es laufe eine Untersuchung in Sachen Spesen. Dieser sei über sämtliche Details schon im Bilde gewesen und habe ihm diverse Fragen gestellt, welche er jedoch nicht beantwortet habe.