Sie begründete die Einstellung wie folgt: Der beschuldigten Person wird gemäss der von der Privatklägerin eingereichten Strafanzeige vom 30.06.2020 unter anderem vorgeworfen, er habe unter Verletzung des Amtsgeheimnisses als Behördenmitglied des Gemeinderates von F.________(Ort) bei einem Telefongespräch dem damaligen Parteipräsidenten der E.________(Partei) des Kantons Bern, G.________, mitgeteilt, dass bei der Einwohnergemeinde F.________(Ort) gegen die Gemeindepräsidentin C.________ eine interne Untersuchung wegen Unregelmässigkeiten bei von ihr als Gemeindepräsidentin bezogener Spesen ein-