(gemäss Entscheid des Regierungsstatthalters vom 2. September 2020 wurde der Beschluss des Gemeinderates vollständig aufgehoben). Sie habe erfahren, dass der Beschuldigte, Gemeinderat von F.________(Ort) und Ressortvorsteher Finanzen und Steuern, bereits vor der Publikation des hiervor erwähnten Beschlusses des Gemeinderates vom 18. Mai 2020 vertrauliche und schützenswerte Informationen aus den internen Sitzungen gegen aussen, d.h. gegenüber nicht berechtigten Dritten, kommuniziert habe.