Anfangs Mai 2019 sei sie vom Gemeindeschreiber und vom Büro des Gemeinderats der Gemeinde F.________(Ort) erstmals und für sie völlig überraschend mit dem Vorwurf, zu viele Spesen bezogen zu haben, konfrontiert worden. Ihre Spesenabrechnung sei in der Folge überprüft worden und der Gemeinderat habe beschlossen, auf die Geltendmachung eines Rückforderungsanspruchs zu verzichten. In der Folge sei der Gemeinderat am 14. Dezember 2019 bzw. am 6. Januar 2020 auf seinen Beschluss betreffend ihre Spesenabrechnungen zurückgekommen und habe schliesslich am 21. Januar 2020 die M.________ mit einer Prüfung ihrer Spesen beauftragt.