3. 3.1 Die Beschwerdeführerin wirft dem Beschuldigten Verletzung des Amtsgeheimnisses vor. Hinsichtlich des massgeblichen Sachverhalts führt sie in ihrer Anzeige vom 30. Juni 2020 aus, sie sei Mitglied der E.________ (Partei) und sei per 2013 als Gemeindepräsidentin von F.________ (Ort) gewählt worden. In den über sechs Jahren ihrer Tätigkeit als Gemeindepräsidentin habe sie die Entschädigungen und Spesen gestützt auf die reglementarischen Grundlagen und nach der eingebürgerten Praxis abgerechnet, ohne dass es je zu Beanstandungen oder Vorbehalten gekommen sei.