1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 4. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 5. Dem Beschuldigten wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von pauschal CHF 2'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) zugesprochen. Die Beschwerdeführerin hat dem Beschuldigten davon einen Teilbetrag von CHF 1'500.00 zu bezahlen. Die Restanz von CHF 500.00 wird vom Kanton Bern ausgerichtet.