Dies ist, wie dargetan wurde, zu verneinen. Die Staatsanwaltschaft erwähnte im Übrigen nicht allein das von der Beschwerdeführerin ein halbes Jahr vor Anzeigeerstattung eingeleitete Eheschutzverfahren, sondern setzte dieses mit dem Umstand in Zusammenhang, dass die Beschwerdeführerin den Beschuldigten in der Strafanzeige vom 3. März 2022 teils auf der Basis von blossen Vermutungen und teils auch wegen eines offensichtlichen Missgeschicks strafbarer Handlungen bezichtigte, was Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Beschwerdeführerin weckte (vgl. S. 6 der Einstellungsverfügung).