15 Beschuldigten gleich wahrscheinlich erscheint wie ein Freispruch, was angesichts der nicht durchwegs glaubhaften Aussagen der Beschwerdeführerin sowie der vorliegenden gesamthaften Umstände zu Recht verneint worden ist. Dass der Beschuldigte anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 13. Juli 2022 ausgesagt hat, dass er die Beschwerdeführerin mit der rechten Hand am linken Handgelenk gehalten habe, wurde von der Staatsanwaltschaft in der angefochtenen Verfügung so festgehalten (vgl. S. 4 der Einstellungsverfügung).