diesen zu relativeren oder sich nicht mehr genau daran erinnern zu wollen. So führte sie in der Strafanzeige vom 3. März 2022 aus, dass es «möglich» sei, dass der Beschuldigte aufgrund ihrer Verteidigungshandlungen «einen» Kratzer im Gesicht davongetragen habe (vgl. S. 1 der Anzeige; vgl. demgegenüber die den Journalauszügen der Kantonspolizei Bern vom 3. Januar 2022 beigelegten Fotos, wonach der Beschuldigte drei Kratzer im Gesicht hat). Auch an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 13. Juli 2022 gab sie erst auf explizite Frage, ob sie auch gegen ihren Mann tätlich geworden sei, an, dass sie ihn gekratzt habe (vgl. Z. 102 ff.