Die Aussagen der Beschwerdeführerin erscheinen nicht durchwegs stringent. So fällt vorab auf, dass diese erst zwei Monate nach dem Vorfall vom 3. Januar 2022 gegen den Beschuldigten Strafanzeige erhoben hat, wobei sie mit ihrer Strafanzeige vom 3. März 2022 zahlreiche Vorwürfe gegenüber dem Beschuldigten erhob.