er habe sich nicht gewehrt, sie aber schliesslich am Handgelenk gepackt, damit sie aufhöre, ihn zu schlagen. Beide Parteien wiesen, als die Polizei eintraf, oberflächliche Verletzungen auf und die Brille des Beschuldigten war beschädigt. Objektive Beweismittel zum Ablauf und namentlich zum Beginn des Streits liegen keine vor. Die Mutter der Privatklägerin kam nach den Aussagen beider Parteien erst ins Zimmer, als der Streit schon im Gange war. Dazu wer mit den Tätlichkeiten angefangen hat, konnte sie folglich keine Angaben machen.