Dies sei der Grund gewesen, dass es zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sei. Während dem verbalen Streit habe Frau C.________ Herrn A.________ mit der offenen Hand einmal ins Gesicht geschlagen. Daraufhin habe Herr A.________ den Arm von ihr genommen und festgehalten. Da er nicht mehr streiten wollte, habe er die Tür verriegelt und mit seinem Sohn gespielt. Er habe Frau C.________ nie geschlagen. Herr A.________ wollte keine Anzeige erstatten […].