8 4.4 Aus den beigezogenen Journalauszügen der Kantonspolizei Bern zu der am 3. Januar 2022 beim Beschuldigten und der Beschwerdeführerin erfolgten Intervention geht hervor, dass die Beschwerdeführerin am 3. Januar 2022, 12:55 Uhr, aufgelöst auf der Polizeiwache I.________ (Örtlichkeit) erschienen sei und gemeldet habe, dass es zu einer häuslichen Gewalt gekommen sei. Ihr Mann habe sie geschlagen und nun habe er sich mit dem gemeinsamen Kind in der Wohnung eingeschlossen. Sie habe Angst um das Kind.