Dann sei diese Inszenierung gekommen. Auf die Frage, ob sie in dieser Situation auch gegen ihren Mann tätlich geworden sei, antwortete die Beschwerdeführerin, dass der Beschuldigte sie an den Haaren gezogen und sie sich mit den Armen gewehrt habe. Sie habe ihn gekratzt, das habe sie gesehen. Er habe sie wegen ihrer Mutter freigelassen, welche zum Glück da gewesen sei. Die Schilderung des Vorfalls durch den Beschuldigten stimme nicht. Dieser schildere zwei Versionen; einmal soll ihre Mutter da gewesen sein, einmal nicht. Dass sie ihn ins Gesicht geschlagen habe und dabei seine Brille kaputtgegangen sei, sei komplett falsch.