An der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 13. Juli 2022 bestätigte die Beschwerdeführerin ihrer Ausführungen in der Strafanzeige. Sie gab an, es sei richtig, dass der Beschuldigte ihr die Belege nicht habe geben wollen, aber die Kosten würden zum Haushaltsgeld gehören und sie habe Kopien machen wollen. Sie habe die Belege deshalb genommen. Er sei wütend gewesen und auf sie zugekommen. Er habe sie an den Haaren gezogen und gesagt, sie solle verschwinden. Dann sei diese Inszenierung gekommen.