Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 13. Juli 2022 ergänzte der Beschuldigte auf Vorhalt der Schilderung der Beschwerdeführerin, er habe die Beschwerdeführerin nie bedroht und sei auch nie tätlich geworden. Es sei nicht das erste Mal, dass ihn die Beschwerdeführerin geohrfeigt habe. Er habe sich nie gewehrt. Er habe sie weder an den Haaren gerissen noch von hinten gehalten. Er habe sie einzig mit seiner rechten Hand am linken Handgelenk gehalten, damit sie aufhöre, auf ihn einzuschlagen. Mit seiner linken Hand habe er versucht, den Beleg wieder an sich zu nehmen.