7 dass seine Brille mit zerbrochener Brillenfassung am Boden gelegen sei und ein Polizist habe ihn gefragt, ob er gegen die Beschwerdeführerin Anzeige erheben wolle, was er verneint habe. Seine einzige Aktion der Beschwerdeführerin gegenüber sei gewesen, dass er diese einige Sekunden an ihrem Handgelenk festgehalten habe. Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 13. Juli 2022 ergänzte der Beschuldigte auf Vorhalt der Schilderung der Beschwerdeführerin, er habe die Beschwerdeführerin nie bedroht und sei auch nie tätlich geworden.