Am 3. März 2022 reichte die Beschwerdeführerin bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen diverser Delikte (Tätlichkeiten, Drohung, häusliche Gewalt, Verleumdung, evtl. üble Nachrede, Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht) ein. Bezüglich des vorliegend gegenständlichen Vorwurfs der Tätlichkeiten schilderte sie in der Anzeige, der Beschuldigte habe sie am 3. Januar 2022 von hinten an den Haaren gerissen und an den Handgelenken gepackt, als sie das Zimmer mit einer Rechnung und einem Online-Beleg, welche