Die Beschwerdeführerin beantragt die Aufhebung der gesamten Einstellungsverfügung. In der Beschwerdebegründung führt sie hinsichtlich des Beschwerdegegenstandes indes aus, während an der Begründung der Einstellungsverfügung in Bezug auf gewisse Punkte nicht viel auszusetzen sei und die Einstellung im Ergebnis als rechtmässig angesehen werden müsse, sei die Einstellung von mindestens zwei Tatvorwürfen aus ihrer Sicht zu Unrecht erfolgt. Dies namentlich in Bezug auf die Tätlichkeiten zu ihrem Nachteil vom 3. Januar 2022 sowie die Widerhandlung gegen das Waffengesetz (vgl. S. 4 der Beschwerde).