Der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, stellte mit Stellungnahme vom 26. Januar 2024 unter Kosten- und Entschädigungsfolge folgende Rechtsbegehren: 1. Die Beschwerde vom 29. Dezember 2023 sei vollumfänglich abzuweisen und die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 14: Dezember 2023 sei zu bestätigen. 2. Das Ausstandsgesuch vom 29. Dezember 2023 bzw. 15. Januar 2024 gegen Staatsanwalt E.________ sei abzuweisen.