18 Abs. 1 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde B.________ vom 1. Juli 2016 verpflichtet sich die Gemeinde durch Kollektivunterschrift des Gemeindepräsidenten und des Gemeindeschreibers (siehe ferner Art. 47 der Organisationsverordnung der Einwohnergemeinde B.________ vom 9. April 2019; beide abrufbar unter E.________ (Internet-Adresse). Die Gemeindeschreiberin C.________, welche den Strafantrag bei der Kantonspolizei innert der Frist von drei Monaten am 19. September 2022 unterzeichnete, war somit alleine nicht befugt, für die Gemeinde Strafantrag zu stellen.