79, auch zum Folgenden). Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass ihnen nicht bewusst gewesen sei, dass bereits für die Strafantragstellung am 19. September 2022 eine Kollektivunterschrift vorausgesetzt gewesen sei. Der diesbezügliche Hinweis erfolge erst über ein Jahr später. Man nehme deshalb die Möglichkeit zur Nachbesserung des Strafantrags durch Unterzeichnung des Schreibens vom 23. November 2023 wahr.