der Beschwerdeführerin) am 19. September 2022 einen Strafantrag wegen einer im Zeitraum zwischen 17. September 2022 ca. 12.00 Uhr und 19. September 2022 ca. 07.45 Uhr begangenen Sachbeschädigung (amtliche Akten pag. 32). Nachdem die Beschwerdeführerin aufgefordert worden war, Unterlagen hinsichtlich der Strafantragsberichtigung der Gemeindeschreiberin einzureichen, teilte diese der Staatsanwaltschaft am 23. November 2023 mit, dass sich die Gemeinde durch Kollektivunterschrift des Gemeindepräsidenten und des Gemeindeschreibers «verpflichte» (amtliche Akten pag. 79, auch zum Folgenden).