Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, beim Primarschulhaus diverse Schriftzüge an Betonsäulen und Wände gesprayt zu haben. Mit Schreiben vom 8. und 21. November 2023 forderte die Staatsanwaltschaft die Beschwerdeführerin auf, unter Bezeichnung der einschlägigen kommunalen Erlasse die nötigen Unterlagen nachzureichen, die belegten, dass C.________ zur Strafantragstellung im Namen der Einwohnergemeinde B.________ berechtigt sei.