Dennoch hätten die Kinder allein draussen auf sie warten müssen. 3.4 In ihren abschliessenden Bemerkungen vom 12. März 2024 führt die Gesuchstellerin zusammengefasst an, sie und ihr Mann würden nicht verstehen, wie eine Richterin so mit Menschen umgehen und lügen könne. Wenn die Aussagen der Richterin und der Zeugin stimmen würden, wieso stehe dann nichts über Gewalt in ihren Akten. Die Gesuchsgegnerin sei von Anfang an sehr arrogant gewesen. Dies sei sie auch schon in einem anderen Fall gewesen, wo die Gesuchstellerin anwesend gewesen sei und sich über die Gesuchsgegnerin beschwert habe.