4 macht hätten, beharren dürfen. Auch sei das Polizeiteam zur Überwachung der Zeugen übertrieben gewesen. Dies zeige schon, wie voreingenommen die Gesuchsgegnerin sei. Sie habe ihn ganz am Anfang nach seiner Gesundheit gefragt. Als er ihr gesagt habe, dass es ihm gesundheitlich nicht gut gehe, sei sie nicht darauf eingegangen. Zudem habe sie sein Verhalten, dass er ausgerastet sei, weil man ihm sein Recht, Fragen zu stellen, nicht gegeben habe, verurteilt und seine Entschuldigung nicht gewürdigt.