Ich weiss aber nicht, was das zu tun hat mit den hängigen Verfahren. Sie sollten unabhängig urteilen, was da passiert ist (pag. 127 Z. 29 ff.). Die seitens der Beschuldigten vorgängig beantragte Terminverschiebung wurde von der Unterzeichnenden begründet abgewiesen (vgl. Verfügung vom 12.12.2023). Ein angebliches Versprechen, wonach die Verhandlung lediglich bis 13:00 Uhr dauern würde, wird in aller Deutlichkeit bestritten. Die Unterzeichnende hat die Beschuldigten vielmehr darüber informiert, dass die Verhandlung entsprechend der Vorladung weitergeführt wird (pag. 147).