Sie habe nämlich versprochen gehabt, dass die Gesuchstellerin und der Beschuldigte 1 ihre Kinder um 13:00 Uhr gleichentags abholen könnten. Da die Verhandlung länger gegangen sei, hätten ihre Kinder alleine warten müssen, was eine Verletzung der Fürsorgepflicht mit sich gezogen habe. Das Urteil sei zu annullieren und die Verhandlung neu anzusetzen. Die Polizisten, die an der Verhandlung anwesend gewesen seien, seien als Zeugen einzuvernehmen, damit sich diese dazu äussern könnten, wie die Gesuchsgegnerin mit ihnen umgegangen sei. 3.2 Die Gesuchsgegnerin entgegnet Folgendes in ihrer Stellungnahme vom 23. Januar 2024: