Sowas hätte einer Richterin auffallen sollen. Zudem habe die Gesuchstellerin zuerst die Polizei geholt und davon habe die Gesuchsgegnerin nichts wissen wollen. Die Gesuchstellerin und ihr Ehemann hätten zu Beginn der Verhandlung klar geäussert, dass sie die Gesuchsgegnerin ablehnen würden. Somit hätte das Verfahren vertagt werden müssen. Die Gesuchsgegnerin habe sich weiter nicht an Vereinbarungen gehalten. Sie habe nämlich versprochen gehabt, dass die Gesuchstellerin und der Beschuldigte 1 ihre Kinder um 13:00 Uhr gleichentags abholen könnten.