Am 22. Dezember 2023 fand im obgenannten Strafverfahren nach Einsprache der Gesuchstellerin gegen den Strafbefehl O 23 5251 vom 28. Juli 2023 und des Beschuldigten 1 gegen den Strafbefehl O 23 5249 vom 28. Juli 2023 vor Gerichtspräsidentin C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) die Hauptverhandlung statt. Nachdem die Gesuchsgegnerin zu Beginn der Verhandlung über die Möglichkeit eines Einspracherückzugs und die rechtliche Ausgangslage informiert hatte, äusserte die Gesuchstellerin, dass die Gesuchsgegnerin befangen sei und von ihr abgelehnt werde, was im Protokoll der Hauptverhandlung festgehalten wurde. Die Verhandlung wurde weitergeführt.