des Protokolls der delegierten Einvernahme vom 4. Dezember 2023). Angesichts dessen, dass das Opfer anlässlich der delegierten Einvernahme vom 4. Dezember 2023 angegeben hat, gemeinsam mit seinem Kollegen bis zum Vorfall zwei Liter Wein und zwischen dem Vorfall und der ersten Einvernahme vom selben Abend nochmals einen Teil einer 1-Liter-Tetrapackung-Weisswein getrunken zu haben (vgl. Z. 599 ff., 611 ff. des Protokolls; der Atemalkoholtest am 20. November 2023 um 22:38 Uhr war positiv mit 1,13 mg/l;