Sie haben identische Kopfformen, identische Frisuren und auch einen identischen Bartwuchs. Das Opfer hat mithin mit den Personen Nr. 5 und 9 letztlich Personen als mögliche Täter beschrieben, welche ein analoges Signalement wie der Beschwerdeführer haben (vgl. insoweit auch die nachvollziehbaren Ausführungen des Polizisten G.________ anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 12. Dezember 2023 Z. 169 ff., wonach er davon ausgehe, dass sich das Opfer, wenn es traktiert werde und hinterherlaufe, das Gesicht nicht so gut habe einprägen können wie er).