, erscheint bei einer summarische Prüfung derzeit als blosse Schutzbehauptung, zumal der Atemalkoholtest des Beschwerdeführers am 20. November 2023 um 22:03 Uhr zwar mit 0,69 mg/l positiv war, was indes nicht als dermassen hoch bezeichnet werden kann (vgl. S. 6 des Anzeigerapports der Kantonspolizei Bern vom 12. Dezember 2023). Der zeitliche und örtliche Konnex des Beschwerdeführer zum vorliegend inkriminierten Raub – der Beschwerdeführer wurde nur wenige Minuten nach dem Raub in unmittelbarer Nähe zum Tatort mit dem entwendeten Mobiltelefon des Opfers festgenommen, nachdem er zunächst von der Kantonspolizei Bern davongerannt war;