Es erscheint wenig wahrscheinlich, dass ein erst wenige Minuten zuvor entwendetes Mobiltelefon sogleich an eine andere Person weitergegeben wird. Vielmehr erscheint es wahrscheinlicher, dass diejenige Person, welche im Besitz eines nur kurze Zeit zuvor entwendeten Mobiltelefons ist, dieses auch entwendet hat. Auch die Aussage des Beschwerdeführers auf den Vorhalt, wonach das Opfer und