Beschwerdeführer) als Täter des Raubes. Weiter kommt hinzu, dass der Polizist G.________ vor der Anhaltung des Beschwerdeführers beobachten konnte, wie dieser mit beiden Händen in seine Jackentasche griff und drei Mobiltelefone – wovon eines dem Opfer gehörte – auf eine Halfpipe legte sowie alsdann in Richtung I.________(Örtlichkeit) zu rennen begann (vgl. den Wahrnehmungsbericht vom 22. November 2023).