Er habe die Täter während der ganzen Zeit bis zur Anhaltung durch die Polizei zu keinem Zeitpunkt aus den Augen verloren (vgl. Z. 381 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme vom 4. Dezember 2023). Auch die Auskunftsperson F.________ sagte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 20. November 2023 übereinstimmend aus, dass die Person, welche von der Polizei bei der L.________(Örtlichkeit) angehalten worden sei, ganz sicher bei dem Raub auf seinen Kollegen involviert gewesen sei (vgl. S. 2 des Protokolls). Mithin bezichtigen sowohl das Opfer als auch die Auskunftsperson die von ihnen durchgehend verfolgte und von der Polizei unmittelbar nach der Tat festgenommene Person (den