des Protokolls) wie auch der delegierten Einvernahme vom 4. Dezember 2023 (Z. 398 ff. des Protokolls) klar ausgesagt, dass die Person, welche bei der L.________(Örtlichkeit) durch die Polizei angehalten worden sei, am Raub beteiligt gewesen sei resp. sich nach dem Raub vom Tatort in Richtung L.________(Örtlichkeit) entfernt hatte (vgl. auch Z. 445 f., 471 f. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Opfers vom 4. Dezember 2023, wonach P1 das Mobiltelefon gehabt habe und sicher beim Vorfall bei der Bushaltestelle dabei gewesen sei). Er habe die Täter während der ganzen Zeit bis zur Anhaltung durch die Polizei zu keinem Zeitpunkt aus den Augen verloren (vgl. Z. 381 ff.