des Protokolls der polizeilichen Einvernahme des Opfers vom 20. November 2023; vgl. das Protokoll der polizeilichen Einvernahme von F.________ vom 20. November 2023; vgl. Z. 111 ff., 205 ff., 346 ff., 381 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Opfers vom 4. Dezember 2023). Gemäss Wahrnehmungsbericht des Polizisten G.________ vom 22. November 2023 hatte das Opfer bei seinem Eintreffen mit der Hand auf eine Dreiergruppe von Personen gezeigt, welche neben der Halfpipe niedergekauert waren (vgl. insoweit übereinstimmend auch den Wahrnehmungsbericht des Polizisten H.________ vom 22. November 2023; vgl. zudem Z. 97 ff.