Das Opfer und F.________ haben bei ihrer Befragung am 20. November 2023 und 4. Dezember 2023 deckungsgleich beschrieben, dass das Opfer von drei resp. allenfalls vier Personen tätlich angegriffen worden ist und sie direkt im Anschluss an den gewaltsamen Übergriff, nachdem sie festgestellt gehabt hätten, dass dem Opfer das Mobiltelefon gefehlt habe, telefonisch die Polizei avisiert und die Täter bis zu Eintreffen der Polizei in Richtung L.________(Örtlichkeit) lückenlos verfolgt hätten (vgl. Z. 40 ff., 62 ff. des Protokolls der polizeilichen Einvernahme des Opfers vom 20. November 2023;